Holen Sie sich die LKW Maut zurück!

Der EuGH hat entschieden: Die LKW-Maut wurde fehlerhaft berechnet, dadurch haben Sie Anspruch auf anteilige Rückzahlung.

  • Schützen Sie sich vor Verjährung!
  • Rückwirkend über mehrere Jahre!
  • Keine Vorkosten, kein Aufwand. Wir helfen Ihnen!
  • Rückzahlung bequem auf Ihr Bankkonto!

Rückerstattung berechnen

Bitte geben Sie die Anzahl Ihrer LKWs ein.

Ergebnis dient der symbolischen Darstellung der durchschnittlichen Rückzahlungshöhe und kann von Ihrem Ergebnis abweichen. Gerne prüfen wir für Sie, wie hoch Ihr exakter Rückzahlungsbetrag ist.

Wie gesehen bei

EuGH: Deutsche Maut Rechtswidrig!

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, die in Deutschland gezahlte LKW-Maut verstößt gegen Europarecht.

  • Wir holen Ihre zu viel gezahlte Maut zurück!
  • Zig-Tausende Euros stehen Ihnen wahrscheinlich zu!
  • Schnell handeln, drohende Verjährung Ihrer Ansprüche!
  • Lassen Sie sich kostenfrei von uns beraten. Wir helfen Ihnen!
Kostenfreie Beratung

Wie kommen Sie zu Ihrer Rückzahlung?

Einigen Speditionen sind Schäden in Millionenhöhe entstanden.

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Kostenfreie Beratung

In einer kostenfreien telefonischen Ersteinschätzung ermitteln wir Ihren Anspruch auf Maut-Rückzahlung.

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Aufforderung zur Rückzahlung

Wir erstellen für Sie sämtliche erforderlichen Dokumente und fordern zur Rückzahlung der zu viel gezahlten Maut auf.

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Weitere Vertretung

Sollte eine Rückzahlung abgelehnt werden, helfen wir Ihnen bei der rechtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Happy Woman

Wir kämpfen für Ihr Recht

Wir sind eine Prozesskostenfinanzierer, der sich auf Klagen gegen große Konzerne spezialisiert hat. Bei der Prozesskostenfinanzierung handelt es sich um die Finanzierung eines Rechtsstreites. Im Falle eines Erfolges erhält der Prozesskostenfinanzierer den vorher vertraglich vereinbarten Anteil am erstrittenen Geld.
Falls kein finanzieller Erfolg erreicht wird, haben Sie keinerlei Kosten oder Risiken zu tragen. Im Erfolgsfall erhält die Sophokles einen vorher vereinbarten Anteil des erstrittenen Geldes.
Sofern Sie nicht zu einem früheren Zeitpunkt Widerspruch gegen die Maut eingelegt haben und diese nur unter Vorbehalt gezahlt haben, dann steht Ihnen etwa 7% der Maut, die Sie in den Jahren 2017 bis zum heutigen Zeitpunkt gezahlt haben zu. Sollten Sie also von 2017 bis heute 200.000.- an Maut gezahlt haben, dann beläuft sich Ihr Anspruch auf ca. € 28000.
Dazu kommen die laufenden Zahlungen.
Achtung: Ansprüche aus dem Jahre 2017 verjähren Ende 2020. Sollten bis dahin keine Verjährungshemmenden Maßnahmen getroffen werden, dann sind diese Ansprüche verjährt.
Ab einem Anspruch von 10.000.- der zurückgefordert werden kann. Dies entspricht ca. 140.000.- gezahlter Maut.
Das lässt sich momentan nicht abschätzen.